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archivierte Ausgabe 21/2012
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Wann ist der Mensch ein Mensch? |
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Beate-Maria Link |
Tobias wurde von seinen Eltern und Geschwistern im Garten beerdigt. Er wog 410 Gramm, als sein Herz in der 21. Schwangerschaftswoche aufhörte zu schlagen. Seine Eltern mussten in der Klinik gegen erhebliche Widerstände kämpfen, ihren kleinen Sohn sehen und erst recht ihn zur Bestattung mitnehmen zu dürfen. Der Rechtslage entsprechend hätte Tobias im Rahmen der Beseitigungspflicht hygienisch einwandfrei als »Schwangerschaftsmaterial « im Klinikmüll entsorgt werden müssen. Stattdessen ruht er nun in einer von seiner Familie bemalten ausgepolsterten Holztruhe, beigesetzt im Garten, umgeben von einem Blumenrondell und beleuchtet von einer kleinen Laterne.
Tobias ist ein sogenanntes »Sternenkind«, eine Fehlgeburt unter 500 Gramm, nicht bestattungspflichtig und personenstandsrechtlich nicht erfasst, juristisch also nicht existent. In der vergangenen Woche hat sich das Bundeskabinett für eine Rechtsänderung ausgesprochen. Totgeborene Kinder unter 500 Gramm können künftig mit ihrem Namen in das Personenstandsregister eingetragen und normal bestattet werden. Endlich! Betroffene Elternpaare – in Deutschland sind es etwa 1500 im Jahr – standen bisher in dieser ohnehin schmerzlichen Situation zusätzlich in einem rechtsfreien Raum. Da das Bestattungsrecht Ländersache ist, gibt es unterschiedliche Verordnungen, jedoch kaum entgegenkommende Gesetze für eine würdige Bestattung totgeborener Kinder. Allenfalls konnten Eltern den Anspruch auf ihre Wünsche geltend machen, damit etwa die Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrab erfolgte. [...]
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