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archivierte Ausgabe 39/2017
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Das Recht zu sterben – Hilfe! |
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Beate-Maria Link |
Seit 2002 gibt es in Belgien das »recht op sterven«, das Recht zu sterben. Dieses Recht bezieht sich nicht nur auf unheilbare körperliche Erkrankungen, sondern auch auf seelische Leiden. Der belgische Zweig des Ordens »Broeders van Liefde« (Brüder der Nächstenliebe) hatte Ende April mitgeteilt, er wolle dementsprechend aktive Sterbehilfe auch in seinen Einrichtungen nicht mehr ausschließen. Dem Orden angeschlossen ist ein Verein, der 15 psychiatrische Kliniken in Belgien unterhält, drei Ordensbrüder sitzen im Aufsichtsrat.
Wurden bislang Patienten, die aktive Sterbehilfe in Anspruch nehmen wollen, an andere Krankenhäuser verwiesen, soll dies künftig auch in den katholischen Einrichtungen möglich sein. Trotz der Aufforderung aus Rom, sich von dieser Position zu distanzieren, bleiben die belgischen Brüder bei ihrem Kurs. Und nicht nur das: Sie fühlen sich erstaunlicherweise sogar noch im Einklang mit der katholischen Lehre und – das ist eher nachvollziehbar – mit der Entwicklung in der Gesellschaft. Erst kürzlich urteilte ein Zivilgericht im belgischen Löwen, dass katholische Krankenhäuser und Pflegeheime ihren Patienten aktive Sterbehilfe nicht verweigern dürften. [...]
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