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archivierte Ausgabe 41/2012
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Klartext |
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Keine halben Sachen |
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Andrea Wohnhaas |
Mit dem Urteil um den »teilweisen Kirchenaustritt« des Freiburger Kirchenrechtlers Hartmut Zapp hat das Bundesverwaltungsgericht die Haltung der katholischen Kirche untermauert: Wer aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts austritt und keine Kirchensteuer bezahlt, tritt damit – mit allen Konsequenzen – aus der Gemeinschaft des Glaubens aus. So haben es die Bischöfe vor zwei Wochen in ihrem Dekret zum Kirchenaustritt festgehalten. Ein teilweiser Austritt, wie es Hartmut Zapp wollte, ist nicht möglich.
So aufsehenerregend die Klage auch war, das Urteil aus Leipzig über- rascht nicht. Es bekräftigt vielmehr die Trennung von Staat und Kirche, insbesondere das grundgesetzlich verbürgte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. Und das ist gut so: In innerkirchliche Angelegenheiten mischt sich der Staat nicht ein.
Dass es dem »Kirchensteuer-Rebell« nicht um das Geld geht, wie er selbst beteuert, mag man ihm – angesichts seiner finanziellen Situation als emeritierter Professor – gerne glauben. Doch wie glaubwürdig ist einer, der der »Institution« Kirche den Rücken kehrt, diese sogar ins Wanken bringen will und sich gleichzeitig zum Glauben in eben dieser Kirche bekennen möchte? [...]
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