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archivierte Ausgabe 47/2008
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Sterben ist lebenswert |
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Beate-Maria Link |
Die Verwirrung ist komplett: Mittlerweile liegt ein dritter Entwurf vor, der die Gültigkeit von Patientenverfügungen regeln soll. Betont der erste das Selbstbestimmungsrecht und die uneingeschränkte Gültigkeit des Patientenwillens, fordert der zweite eine umfassende medizinische und rechtliche Beratung als Voraussetzung. Der neueste Entwurf will nun die Prüfung des Einzelfalls und einen Konsens zwischen Arzt und Betreuer verankert wissen. Darüber hinaus lehnt eine Reihe von Parlamentariern ein Gesetz über Patientenverfügungen gänzlich ab. Viele Menschen möchten heute sichergehen, dass die hochtechnisierte Medizin am Lebensende nicht zum Hemmschuh wird, friedlich einschlafen zu dürfen, dass ihr Leben nicht etwa um den Preis von Schmerzen und Qualen verlängert wird, wenn sie sich selbst nicht mehr äußern können. Etwa zehn Millionen Menschen in Deutschland haben aus dieser Sorge heraus Patientenverfügungen hinterlegt. Um die Rechtsverbindlichkeit dieser Willensbekundungen wird bis zur Abstimmung im März gerungen.
Egal welche Form von Patientenverfügung rechtsgültig wird, es entsteht dadurch ein gewisser Druck, eine Festlegung für die letzte Lebensphase zu treffen. Doch wer kann in guten Zeiten zuverlässig sagen, wann er keine Operation, Magensonde oder Antibiotika-Behandlung mehr möchte. Wer weiß heute, ob er trotz Bettlägerigkeit, Demenz oder unheilbarer Krankheit nicht doch mit allen medizinischen Mitteln am Leben erhalten werden will. Für einen solchen Perspektivwechsel reicht die Vorstellungskraft kaum aus. Zudem können niemals alle Details in einer Verfügung bedacht und festgeschrieben werden. [...]
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