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archivierte Ausgabe 38/2014
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Titelthema |
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Wie wird man selig? |
Unterwegs zu Sprolls Seligsprechung |
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Joannis Baptista Sproll: die Strichzeichnung stammt aus dem Sonntagsblatt Nr. 15/1927.
Foto: arc: SV/Kunze |
Von Anbeginn begleitet das Sonntagsblatt seine Leserinnen und Leser, die den Lebenslinien von Bekennerbischof Joannes Baptista Sproll folgen wollen. Vor dreieinhalb Jahren hat Bischof Gebhard Fürst das Seligsprechungsverfahren eröffnet. Was hat sich seither getan? Ist ein Ende des Verfahrens in Sicht? Und warum dauert das eigentlich so lange? Das Sonntagsblatt erklärt das komplizierte Verfahren und zeigt den Stand der Dinge.
Es ist fast wie bei einem Prozess vor dem Landgericht: Es gibt Anwälte, Zeugen, Sachverständige, Beweismittel, Gutachten und am Ende ein Urteil. Der entscheidende Unterschied: Der Mensch, über den »Gericht gehalten« wird, ist bereits mindestens fünf Jahre tot und soll im günstigsten Fall nicht verurteilt, sondern seliggesprochen werden.
Geregelt werden Seligsprechungsverfahren in der Instruktion »Sanctorum Mater« (Mutter der Heiligen) der vatikanischen Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsprozesse. 86 Seiten umfasst das Dokument; es enthält 150 Artikel plus Anhang.
Jede Seligsprechung ruht auf zwei Säulen: der Anerkennung des »heroischen Tugendgrades«, also der Frage, ob der Kandidat die christlichen Tugenden des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe in seinem Leben unter den damaligen Umständen in vorbildlicher Weise gelebt hat, und der Frage, ob sich auf Fürsprache dieses »Dieners Gottes« ein Wunder ereignet hat. Diese beiden Fragen werden in zwei getrennten Verfahren behandelt, ähneln sich aber im Vorgehen. Weil bislang noch keine Berichte über ein mögliches, auf Fürsprache von Bischof Sproll gewirktes Wunder vorliegen, liegt der Fokus derzeit auf der Anerkennung des heroischen Tugendgrades.
Verfahren durchläuft vier Phasen
»Bei einem Seligsprechungsverfahren unterscheidet man zwischen der diözesanen und der weltkirchlichen Ebene«, erklärt Offizial Thomas Weißhaar. [...]
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