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archivierte Ausgabe 22/2015
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Leiblichkeit und Sexualität (3): Vom Mittelalter bis in die Neuzeit |
Abbild der Einheit von Vater, Sohn und Geist |
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Hildegard von Bingen sah in der leiblichen Begegnung der Ehepartner den Ausdruck göttlichen Willens.
Foto: picture-alliance |
Was macht den Menschen aus – seine geistige Fähigkeit oder sein Körper? Und was folgt daraus für die Einstellung zu Sexualität? Mit diesen Fragen beschäftigten sich auch die mittelalterlichen Theologinnen und Theologen. In der Vorstellung des Mittelalters nimmt der Mensch eine Mittelposition zwischen Tieren und Engeln ein. Gegenüber den Engeln, die nicht an einen Körper gebunden sind, ist der Mensch in seiner Vernunfttätigkeit eingeschränkt. Aber er überragt damit die Tiere, die nur von Instinkten geleitet sind.
Diese Wertschätzung der vernünftigen Fähigkeiten führt nun aber auch dazu, dass man die Ausübung von Sexualität, bei der die Vernunft vorübergehend ihre steuernde Kraft verliert, als etwas ansieht, wodurch sich die Menschen eher den Tieren als den Engeln annähern. Einflussreich ist in diesem Kontext auch eine Formulierung im sogenannten »Decretum Gratiani«, einer bedeutenden Sammlung von kirchenrechtlichen Bestimmungen aus dem 12. Jahrhundert. Darin wird die Formulierung aufgenommen, dass die Fortpflanzung und die Sorge für den Nachwuchs das ausmachen, was Menschen und Tieren von Natur aus gemeinsam ist.
Die Position des Kirchenvaters Augustinus, dass man die Ausübung der Sexualität nur durch die Zeugung von Kindern rechtfertigen könne, wird daher auch von zahlreichen Theologen im Mittelalter aufgegriffen. Der ebenfalls mittelalterliche Theologe Hugo von Sankt Viktor (gest. 1141) hätte freilich diese Argumentation nicht akzeptiert. Für ihn besteht die Ehe in der spirituellen Gemeinschaft der Ehepartner. Die Pflicht, Kinder zu zeugen und zu erziehen, ist gegenüber der liebenden Zuneigung der Gatten nachrangig. Hugo von Sankt Viktor wertet also die Ehe auf, indem er ihre geistige und persönliche Dimension für die Partner betont. [...]
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