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archivierte Ausgabe 23/2015
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Leiblichkeit und Sexualität (4): Akzente des Zweiten Vatikanums |
Innige Gemeinschaft des Lebens und der Liebe |
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Eingebettet in die Ehe wertet das Konzil erstmals Sexualität auch unabhängig von der Zeugungsdimension als Ausdruck der Liebe zwischen den Partnern.
Foto: KNA |
Mit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962–1965) geht eine bedeutende Wende für Kirche und Theologie einher, welche auch Auswirkungen auf das Ehe- und Sexualitätsverständnis hat. Eine zentrale Rolle spielt in diesem Rahmen das Konzilsdokument »Gaudium et spes«, weil es die damals gängige Ehezwecklehre ausweitet. Seit der Zeit der Patristik galt als der primäre Zweck der Ehe und des damit verbundenen Geschlechtslebens die Zeugung von Nachkommenschaft. Darüber hinaus betont das Konzil nun auch die Bedeutung der »innigen Gemeinschaft des Lebens und der Liebe«, wodurch besonders die enge Verbundenheit der Partner in den Blick genommen wird.
Das Konzil hebt also neben der Zeugungsdimension die Beziehungsdimension hervor. Sexualität bleibt damit nicht mehr reduziert auf den biologischen Akt, sondern wird – immer eingebettet in den ehelichen Kontext – als Ausdruck der Liebe zwischen den Partnern begriffen. Eben diese Neubesinnung begrüßen damals auch viele Christinnen und Christen. Nicht nur das veränderte Eheverständnis ist dafür ein Grund, sondern auch die verwendete Sprache des Konzils. Die Konzilsväter unterlassen es nämlich weitestgehend, normative Vorgaben zu machen. Vielmehr ermutigen sie die Eheleute, Entscheidungen gemeinsam zu treffen, um die Elternschaft in Anbetracht der wirtschaftlichen und geistigen Verhältnisse der Zeit verantwortlich zu gestalten.
Die Enzyklika »Humanae vitae« (1968) stößt in Anbetracht dieser Entwicklungen nur kurze Zeit später auf Widerstand. Zwar hält Papst Paul VI. in seinem Schreiben an dem personalen Verständnis von Ehe und Sexualität fest, verwendet hierfür aber eine vom Konzil abweichende Sprache. Besonders deutlich zeichnet sich dies hinsichtlich der Verhütungsfrage ab. Hier formuliert er eine verbindliche Norm, indem er sich gegen die Verwendung von künstlichen oder hormonellen Kontrazeptiva ausspricht und ausschließlich natürliche Methoden der Familienplanung befürwortet. [...]
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