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archivierte Ausgabe 24/2016
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Palliativmediziner Lukas Radbruch über Patientenverfügungen |
»Unschätzbar wertvoll trotz aller Grauzonen« |
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»Wir leben in einer Gesellschaft, in der Selbstbestimmung und Autonomie heilige Kühe sind. Das aber lässt sich beim Sterben nicht immer umsetzen«, gibt Lukas Radbruch zu bedenken.
Foto: KNA |
Vor sieben Jahren, am 19. Juni 2009, beschloss der Bundestag eine neue Regelung zu Patientenverfügungen. Der schriftlich festgelegte Wunsch des Patienten ist seitdem in jeder Krankheitsphase rechtlich bindend. Im Interview zieht Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, eine Bilanz. Radbruch ist in Bonn Direktor der Klinik für Palliativmedizin am Uniklinikum und Leiter des Zentrums für Palliativmedizin am Malteser Krankenhaus.
Herr Professor Radbruch, hat das Gesetz spürbare Verbesserungen gebracht?
Rechtlich war das gar kein großer Einschnitt: Dass der Wille des Patienten, der in einer Patientenverfügung klar festgelegt ist, beachtet werden muss, hatte schon der Bundesgerichtshof in seiner wegweisenden Entscheidung von 2003 festgelegt. Dennoch herrscht durch das Gesetz mehr Klarheit am Krankenbett: Eine Patientenverfügung gilt in jeder Lebensphase, also auch bei Wachkomapatienten oder bei schwerer Demenz. Zwar gibt es immer noch Ärzte, die solche Verfügungen für Gedöns halten und aushebeln wollen. Aber diese Hardliner werden weniger.
Und aufseiten der Patienten?
Positiv finde ich, dass die Debatte um das Gesetz die Aufmerksamkeit der Bürger für dieses Thema enorm erhöht hat. Schon im Vorfeld gab es sehr viel Bewegung: Viele Vereine, Verbände und Kirchengemeinden haben Informationsveranstaltungen gemacht. Nach älteren Studien hatten Ende des vergangenen Jahrzehnts rund 27 Prozent der Deutschen eine Patientenverfügung. Mittlerweile dürften es deutlich mehr sein. Auf Palliativstationen sind es über 50 Prozent. [...]
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