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archivierte Ausgabe 43/2023
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BISCHOFSWAHL |
Wie geht es in der Diözese weiter? |
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Auf der Liebfrauenhöhe hat Bischof Gebhard Fürst jetzt zum vorletzten Mal an der Diözesanratssitzung teilgenommen. Foto: Ulmer |
Bei der Diözesanratssitzung in Rottenburg hat Bischof Gebhard Fürst noch einmal klargestellt, dass er dem Papst anlässlich seines 75. Geburtstages am 2. Dezember seinen Rücktritt angeboten hat. Wie geht es für die Diözese nun weiter?
Nach fast einem Vierteljahrhundert im Amt hat Bischof Gebhard Fürst Papst Franziskus seinen Rücktritt angeboten. Am 2. Dezember wird er 75 Jahre alt, und das Kirchenrecht schreibt vor, dass ein Bischof beim Erreichen dieser Altersschwelle den Rücktritt einreicht. Offenbar scheint über die Nuntiatur mit Rom abgestimmt, dass Papst Franziskus das Rücktritts-Angebot genau an diesem Tag annimmt.
In den Tagen danach tritt das Domkapitel, dem elf Geistliche angehören, zusammen und wählt einen Diözesanadministrator. Dieser Übergangsverwalter leitet das Bistum, darf aber keine grundlegenden Veränderungen vornehmen. Das bleibt Gebhard Fürsts Nachfolger vorbehalten.
Möglicherweise wird einer der drei Weihbischöfe zum Diözesanadministrator bestimmt, es kann aber auch jeder andere aus dem Gremium sein. Grundsätzlich lässt sich keine römische Linie dazu erkennen, ob das Amt des Diözesanadministrators dessen Chancen erhöht, das Bistum als Bischof dauerhaft zu leiten. Auch das weitere Verfahren ist in Verträgen – sogenannten Konkordaten – zwischen dem Land und dem Heiligen Stuhl geregelt und in Deutschland unterschiedlich. Für die Diözese gilt das 1932 geschlossene Badische Konkordat. Dort steht, dass das Domkapitel dem Heiligen Stuhl eine Liste »geeigneter Kandidaten« einreicht. Auch Gebhard Fürst hat regelmäßig Listen mit ihm geeignet erscheinenden Kandidaten nach Rom geschickt.
Die Kandidatenliste des Domkapitels muss der Vatikan »würdigen«. Übersetzt heißt das, dass sich der Vatikan an den Vorschlägen orientieren oder sie schlicht ignorieren kann. Eine wichtige Rolle hinter den Kulissen spielt dabei der Vatikanbotschafter in Deutschland, der Apostolische Nuntius Erzbischof Nikola Eterović. Am Ende muss Rom eine Liste nach Württemberg schicken, auf der drei Namen stehen. Von denen muss mindestens einer aus Württemberg stammen oder dort länger gearbeitet haben.
Aber bietet die Liste ein wirkliches Wahlrecht? Dem Kölner Kardinal Josef Frings (1887–1978) wird ein Bonmot zugeschrieben, nachdem auf der Liste zwei Menschen aus anderen Kontinenten stehen und »der, der es werden soll«. Klarer konnte man schon vor Jahrzehnten Roms Desinteresse an einer wirklichen Wahlmöglichkeit nicht benennen. Sicher ist indes: Jeder Bischofskandidat ist mindestens 35 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren Priester.
Das Domkapitel muss aus den Kandidaten den Bischof wählen und übermittelt dem Nuntius das Ergebnis. Von Berlin aus wird dann mit der baden-württembergischen Staatskanzlei Rücksprache genommen, ob gegen den Gewählten Bedenken allgemein-politischer Art bestehen. Früher beschäftigten sich die Landeskabinette mit dieser Frage. Da in der Folge der Name häufig durchgestochen wurde und vor der Bekanntgabe durch den Papst die Runde machte, hat Nikola Eterović das Verfahren geändert. [...]
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