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archivierte Ausgabe 13/2014
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VERANTWORTUNG LERNEN (2) |
Es gibt keine Versicherung für alle Lebensbereiche |
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Foto: J. Janssen/Fotolia |
Als sich Ende des vergangenen Jahres 2013 das Orkantief »Xaver« auf Deutschland zubewegte, wurden insbesondere im Norden und Osten des Landes Ängste vor Sturmfluten und Orkanböen wieder wach. Der Berliner Schulsenat sah ein großes Sicherheitsrisiko für die Schulwege der Schülerinnen und Schüler. Er gab deswegen kurzfristig auf seiner Homepage bekannt, dass die allgemeine Schulpflicht für den Tag des angesagten Sturmtiefs aufgehoben sei.
Eltern sollten selbst entscheiden
Kollegen aus Berlin berichteten mir, dass diese Entscheidung einen Sturm von Eltern-Anrufen bei den Lehrern und der Schulleitung auslöste. Denn die Eltern wollten wissen, ob die Schulleitung für diesen Tag die Schule schließen würde. Die Antwort der Schule lautete: »Die Aufhebung der Schulpflicht bedeutet nicht, dass an diesem Tag keine Schule stattfindet. Sie bedeutet lediglich, dass Sie die Möglichkeit haben, morgen früh selbst nach einem Blick aus dem Fenster zu entscheiden, ob Sie Ihr Kind auf den Schulweg schicken oder nicht.« Nicht alle Mütter und Väter waren mit dieser Antwort zufrieden. Die Auseinandersetzung um die Verantwortlichkeiten zwischen Schule und Eltern prägte den Diskurs in den Berliner Schulen für mehrere Tage.
Verantwortung für die Sicherheit der Schutzbefohlenen gehört in den Kernbereich erzieherischer Verantwortung. Diese Verantwortung wiegt schwer. Manchmal wiegt sie zu schwer. Der Berliner Schulsenat wollte offensichtlich keine Verantwortung übernehmen für das Risiko, dem Schüler bei Sturmwetter auf dem Schulweg ausgesetzt sind. Er verschob also die Verantwortung auf die Schule und die Eltern, die die Verantwortung untereinander austarieren mussten. Das war durchaus nachvollziehbar, weil Eltern und Schule in einem solchen Fall im Einzelfall viel angemessener und deutlich situationsgerechter vor Ort entscheiden können als eine große Behörde. [...]
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