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archivierte Ausgabe 16/2012
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Elternhaus |
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STREITFALL KINDERKRIPPE |
Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist umstritten |
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Foto: iStock |
Ab August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz, wenn ihr Kind ein Jahr alt ist. Das Kinderförderungsgesetz (KiföG) von 2008 bildet die gesetzliche Grundlage für den Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder ab einem Jahr. Die Betreuung in einer Kinderkrippe, Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege zielt auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und soll Bildungschancen für alle Kinder verbessern. Nadine Möller (27) ist seit ihrer kürzlichen Scheidung alleinerziehend. Sie hofft, schnell eine gute Betreuungsmöglichkeit für ihren 18 Monate alten Sohn Leon zu finden. Seine Schwester Jessica (4) geht seit einem Jahr begeistert in die Kita. »Nur wenn ich beide Kinder gut betreut weiß, kann ich endlich mit meiner Ausbildung zur Altenpflegerin beginnen. Ich will nicht ewig von Hartz IV leben«, sagt sie.
Die Aussichten auf eine Kita sind schlecht
Mareike Balte möchte nach Ende der 14-monatigen Elternzeit, von der ihr Mann Johannes zwei Monate nimmt, zurück in ihren Beruf. Sie hat Sorge, sonst ihre Stelle als Leiterin des Controllings nicht wiederzubekommen. Für die heute sechs Monate Monate alte Marie suchen sie und ihr Mann nach Ablauf der Elternzeit eine Betreuungsmöglichkeit. Die Aussichten auf einen Kita-Platz in Stuttgart sind schlecht. Bisher haben sie lauter Absagen bekommen. Daran wird wohl auch der ab 2013 geltende Rechtsanspruch nichts ändern. Mareike hat das Gefühl, gegen erhobene Zeigefinger kämpfen zu müssen: »Kinderlose Kollegen fragen, ob ich mich zu Hause nicht langweile. Dabei ist jeder Tag mit Marie ein Abenteuer, das mich fordert und beglückt. Und andere halten uns für Rabeneltern, wenn wir für Marie jetzt schon eine Betreuung suchen.« Zusammen mit dem Rechtsanspruch auf einen U3-Betreuungsplatz soll für Familien, die ihre Kinder nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder die Betreuung privat organisieren, ein Betreuungsgeld eingeführt werden. Es beträgt 100 Euro für ein Kind im zweiten Lebensjahr. Ab 2014 soll es für das zweite und dritte Lebensjahr 150 Euro monatlich geben. [...]
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