Katholisches Sonntagsblatt - Das Magazin der Diözese Rottenburg-Stuttgart Zwei Erwachsene und ein Kind lesen das Katholische Sonntagblatt
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Zwei Jungen und dem Schriftzug: Wie ist das mit der Vergebung?

Wie ist das mit der Vergebung?
Die Frage nach dem lieben Gott



Cover der Exerzitienbroschüre der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit einem Brunnen und einer schweren Holztüre
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Elternhaus
FACEBOOK UND CO.

Eltern sollten mit Fotos ihrer Kinder zurückhaltend sein

Eltern sollten mit Fotos ihrer Kinder zurückhaltend sein
Foto: pm
Ausgelassen tobend am Strand, mit bekleckertem Mund im Restaurant oder erschöpft am Abend in der Hängematte – gerade zur Ferienzeit überschwemmen Urlaubsfotos die sozialen Netzwerke, wie zum Beispiel Facebook. Auch Eltern wollen die schönen Momente gerne teilen und veröffentlichen Schnappschüsse ihrer Kinder. Manchmal übersehen sie dabei, dass Aufnahmen leicht in falsche Hände geraten können. Wie lassen sich Risiken minimieren? Was raten Experten?

Polizei ermahnt Eltern zur Zurückhaltung

»Hören Sie bitte auf, Fotos Ihrer Kinder für jedermann sichtbar bei Facebook & Co. zu posten. Danke!« Mit diesem Aufruf auf Facebook warnt die Polizei von Nordrhein-Westfalen vor unüberlegtem Verbreiten von Kinderfotos. Neben dem Text findet sich ein mit zwei roten Balken durchgestrichenes Foto eines kleinen Mädchens in weißem Spitzenkleid und die folgende Bildzeile: »Auch ich habe eine Privatsphäre.« Der Appell auf Facebook erntet Zuspruch, wird aber auch kontrovers diskutiert. Im Text schreiben die Ordnungshüter: »Vielleicht finden Sie die Fotos heute süß, Ihrem Kind sind sie in ein paar Jahren aber endlos peinlich. Oder Ihr Kind wird damit sogar gemobbt. Noch schlimmer: Pädophil veranlagte Menschen bedienen sich solcher Fotos.«

Juristisch gesehen können Eltern Minderjähriger frei entscheiden, welche Fotos ihres Nachwuchses sie der Welt zeigen und welche nicht. »Kinder gelten als noch nicht einsichtsund geschäftsfähig. Das betrifft auch das Recht am eigenen Bild«, erklärt Rechtsanwalt Christian Zainhofer, Vizepräsident des Deutschen Kinderschutzbundes. Sobald das Kind mögliche Risiken selbst einschätzen kann, darf es aber mitentscheiden. Das ist mit etwa zwölf bis 14 Jahren der Fall. [...]
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