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archivierte Ausgabe 45/2019
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Elternhaus |
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PATENSCHAFT |
Im Idealfall sind die Taufpaten auch lebenslange Begleiter |
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Foto: KNA |
Wenn Eltern ihr Kind taufen lassen, steht auch Pate oder Patin mit am Taufstein. Oft wissen diese aber nicht so genau, was von ihnen erwartet wird. Die Aufgabenspanne variiert zwischen formalen Zeugen, Geschenkeonkel oder Freundin fürs Leben. Doch was gehört denn nun tatsächlich dazu? Und wie macht man es als Patin oder Pate richtig?
Taufpaten im frühen Christentum
Taufpaten gab es bereits in der frühen Kirche. Sie unterstützten erwachsene Taufbewerber bei der Vorbereitung, bürgten für die Ernsthaftigkeit des Taufbegehrens und bezeugten die Sakramentenspendung; bei einem Kind versprach der Pate dessen christliche Erziehung. Im 18. und 19. Jahrhundert kam zum spirituellen ein weltlicher Aspekt hinzu: In Adel und Bürgertum war nicht mehr nur der Glaube ausschlaggebend, sondern auch die finanzielle Lage des Paten – um gute Voraussetzungen für das gesellschaftliche Fortkommen zu schaffen und das Kind im Notfall versorgt zu wissen. Auf dem Land wählte man Familienmitglieder aus, die im Fall des Todes beider Eltern die Sorgepflicht übernahmen.
Eine rechtliche Fürsorgepflicht haben Paten heute nicht mehr. Stattdessen ist es laut Kirchenrecht deren Aufgabe, »dem erwachsenen Täufling bei der christlichen Initiation beizustehen beziehungsweise das zu taufende Kind zusammen mit den Eltern zur Taufe zu bringen und auch mitzuhelfen, dass der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten getreu erfüllt«. Neben seiner Bereitschaft muss ein Pate mindestens 16 Jahre alt und gefirmt sein, ein Leben führen, »das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht«, und er darf keine kanonische Strafe besitzen. Nicht katholisch Getaufte können nur Taufzeuge werden. [...]
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