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archivierte Ausgabe 49/2017
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DIE ZEHN GEBOTE HEUTE (9) |
Nicht Falsches aussagen – Trau dich, wahrhaftig zu leben |
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Foto: Paul Vasarhelyi/iStock |
Kinderbibeln und katechetische Handreichungen machen es sich mit diesem Gebot meistens leicht. »Du sollst nicht lügen«, so lernen Kinder dieses – nach katholischer und lutherischer Zählart achte – Gebot im Kindergarten und in der Grundschule. Das ist im Sinne kindlicher Vereinfachung sicherlich nicht verboten. Und natürlich eine willkommene Hilfe in der Bündelung von erziehenden Merksätzen. Schön: Mit den Zehn Geboten kann man also Kindererziehung vereinfachen.
Der ursprüngliche Sinn dieses Gebotes wird dabei jedoch nur bedingt erfasst. Das Gebot hat seinen Ort in der Rechtsprechung. In der damaligen orientalischen Kultur entschieden die Ältesten einer Gemeinschaft aufgrund von Zeugenaussagen. Aussageberechtigt waren nur freie jüdische Männer, also weder Sklaven noch Frauen. Mindestens zwei gleichlautende Zeugenaussagen waren nötig, um ein Urteil sprechen zu können. An diesen Aussagen hing also das ganze Rechtssystem. Ob Diebstahl, Mord, Verrat oder Ehebruch – die das Urteil Sprechenden mussten sich auf die Zeugen verlassen können.
In einem solchen Kontext kommt der Verlässlichkeit höchste Bedeutung zu. Wer vor Gericht lügt, schädigt nicht nur das Opfer durch die Falschaussage. Er untergräbt das Rechtssystem, das auf Wahrhaftigkeit vor Gericht angewiesen ist. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum das Falschzeugnisverbot einer eigenen Hervorhebung bedurfte.
Gewiss, dieser Aspekt behält bis heute seine Gültigkeit. Falschaussage und Meineid stellen bis heute grundlegende Verbrechen dar. Die biblische Vorgabe hat also bis heute Bestand. Beispielhaft lässt sich hier zeigen, wie stark die Bibel unsere Kultur prägt, auch wenn uns das im Einzelfall nicht immer bewusst ist. Wichtiger bleibt jedoch der Geist, der sich auch in diesem Gebot entfaltet. [...]
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