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DIE ZEHN GEBOTE HEUTE (10)

Nicht Fremdes begehren heißt anderen ihr Glück zu gönnen

Nicht Fremdes begehren heißt anderen ihr Glück zu gönnen
Foto: LuckyBusiness/iStock
Wünschen kann man sich viel!« Wer schon einmal den Wunschzettel eines Kindes in den Händen gehalten hat, kennt diesen Spruch. Im Angesicht von überquellenden Wunschlisten versuchen Eltern und Großeltern mit diesem Satz die Erwartungshaltung einzudämmen und dem Kind zu signalisieren, dass ein Wunschzettel immer noch ein Wunschzettel – und eben keine Bestellliste – ist. Den Schenkenden ist klar, dass immer größer und zahlreicher werdende Wünsche zu immer größerer Enttäuschung führen, da die Anzahl der unerfüllten Wünsche steigt.

Groß ist zudem die Angst, dass die Geschenke nicht den Kern dessen treffen, was tatsächlich gewünscht war. Daher wird das Kind schonend darauf vorbereitet, dass wohl nicht alle aufgeführten Wünsche in Erfüllung gehen werden.

Auch der Dekalog widmet sich dem Thema der sehnsüchtigen Wünsche. In den sogenannten Begehrensverboten geht es nicht darum, einem anderen tatsächlich etwas wegzunehmen. Schließlich wird Diebstahl eigens verboten. Worin besteht also das Problem, wenn man doch etwas oder jemanden »nur« begehrt? Wünschen kann man sich doch viel …

Begehren soll man nicht, so die Bibel (vgl. Ex 20,17), Haus, Frau, Sklaven, Rind, Esel oder irgendetwas, was dem Nächsten gehört. Jüdische, reformierte, anglikanische und orthodoxe Aufzählungen der Zehn Gebote fassen all diese Dinge in ein Gebot zusammen. Wir Katholiken widmen dem Begehren gleich zwei Gebote und zählen das Begehrensverbot der Frau eigens. Auch die Lutheraner teilen das Gebot auf, greifen jedoch das Begehrensverbot des Hauses eigens heraus. Warum aber überhaupt diese genaue Aufzählung? [...]
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