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archivierte Ausgabe 8/2021
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Elternhaus |
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KINDERORTUNG PER GPS |
Kontrolle stört das Vertrauen zwischen Eltern und Kind |
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Foto: epd-bild/Maike Gloeckner |
Immer zu wissen, wo sich das eigene Kind gerade aufhält, gibt vielen Eltern ein Gefühl der Sicherheit. GPS-Tracker werden daher immer beliebter. Mittlerweile gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, um sein Kind stets im Blick zu behalten. Neben Smartphones, die ohnehin eine GPS-Funktion besitzen und sich per App orten lassen, gibt es spezielle GPS-Tracker für Kinder, zum Beispiel in Form von smarten Armbanduhren fürs Kinderhandgelenk, als hübsche Anhänger für den Schulranzen oder wasserdichte GPS-Sender.
Nicht alle Geräte sind erlaubt
Mithilfe solcher Tracker können Eltern nicht nur den Aufenthaltsort von Sohn oder Tochter leicht ausfindig machen. Über das sogenannte Geofencing können sie sich auch darüber informieren lassen, wenn der Nachwuchs einen vorgegebenen räumlichen Bereich verlässt – etwa den Garten oder den Schulweg. Doch nicht alle Produkte, die auf dem Markt erhältlich sind, sind in Deutschland auch erlaubt. Einige Kinder-Smartwatches sind zusätzlich mit einer Abhörfunktion ausgestattet. Damit können die Eltern über eine App unbemerkt die Umgebung des Kindes und seine Gespräche abhören.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass solche Uhren nach Paragraph 90 des Telekommunikationsgesetzes als »verbotene Sendeanlagen« gelten und somit in Deutschland verboten sind. Verfügt der GPS-Tracker also über eine sogenannte Monitor- oder Mithörfunktion, sollten sich Eltern für ein anderes Modell entscheiden – sofern eine solche Überwachung überhaupt für sie infrage kommt. Denn die Ortung der Kinder in Echtzeit hat nicht nur Vorteile. [...]
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