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archivierte Ausgabe 9/2025
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JUGENDMEDIENSCHUTZ |
Nicht alles, was bunt ist, ist harmlos |
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Hinter vielen harmlosen PC-Spielen oder Handy-Apps stecken jugendgefährdende Inhalte. Eltern sollten unbedingt ein Auge auf die Mediennutzung ihrer Sprösslinge haben. Foto: KNA |
1953 ging es um Tarzan-Comics und Busen-Blitzer im Kino, heute um Kinderporno, Rassismus und »Hate-Speech«, also Hassrede. Die Medien haben sich radikal verändert, die zentralen Themen der Bundeszentrale für Jugend- und Medienschutz kaum. Denn auch 70 Jahre nach der Gründung prüft die Bundeszentrale Medien auf Jugendgefährdung.
Mit einem »Tarzan«-Comic fing es an, aber der wurde nach intensiver Beratung dann doch nicht als jugendgefährdend eingestuft. Anders Heft 12 der deutschen Ausgabe der Comic-Reihe »Der kleine Sheriff«. Zu viel Gewaltdarstellung, befanden die Gutachter der damals noch neuen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften und setzten die »Verwegene Jagd« – so der Titel – als erstes Medium auf den Index.
Grundlage war das »Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften«, das vergangenes Jahr 70 Jahre alt wurde: Am 9. Juni 1953 wurde es veröffentlicht, am 14. Juli trat es in Kraft. Es sollte Dämme bauen gegen die »moralische Zerstörung der Jugend«, betonte der damalige Bundesinnenminister Robert Lehr. Eine besondere Rolle spielte damals die Sorge um die »sittliche Verwahrlosung«, etwa durch FKK-Zeitschriften, eine auch nur kurz aufblitzende nackte Frauenbrust im Kino oder gar einen Fotoband mit homosexuellen Paaren.
Spötter sprachen schnell vom »Schmutz- und Schund-Gesetz«, dem nicht nur etliche »Bravo«-Ausgaben, sondern auch schon mal Märchen aus 1001 Nacht oder Romane von US-Kultautor Henry Miller zum Opfer fielen. Doch auch wenn sich gerade in der Bewertung dessen, was als »unsittlich« – heute »sexualethisch-desorientierend« genannt – eingestuft wird, in den letzten 70 Jahren enorm viel verändert hat, sind doch viele der grundlegenden Themen und Prinzipien heute dieselben wie 1953. So schildert es Thomas Salzmann, der stellvertretende Direktor der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), wie die heute beim Bundesfamilienministerium angesiedelte Einrichtung seit 2021 heißt. [...]
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