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archivierte Ausgabe 29/2018
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VOLK GOTTES (4): EINE SCHWIERIGE MACHTGRÖSSE |
Wie und durch wen wird Christus am besten repräsentiert? |
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Die Gemeinde hat sich um das Taufbecken versammelt, um Tauf erinnerung zu feiern. Durch die Taufe haben alle Gläubigen in ihrer Weise Anteil am Priester-, Propheten- und Königsamt Jesu Christi und damit am Heiligen, Lehren und Leiten. Ihre Sendung unterscheidet sich jedoch von der besonderen Bevollmächtigung des Priesters durch die Weihe. Foto: KNA |
Die Theologie des Volkes Gottes hat seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil an Bedeutung gewonnen. Das Kirchenrecht entwickelt mit dem Codex Iuris Canonici (CIC) seine Bestimmungen vom Volk Gottes her. Eine grundlegende Gleichheit aller Getauften steht dabei am Anfang: Sie haben Anteil am priesterlichen, prophetischen und königlichen Amt Christi (CIC Can. 204 §1). Damit kommt jedem im Volk Gottes eine besondere Würde, aber auch Aufgabe zu: Jesus Christus im eigenen Leben für die ganze Welt zu repräsentieren. Denn jede und jeder Getaufte ist Christ, soll also Christus in seinem Leben förmlich verkörpern. Entsprechend stellt der CIC als eine Art Präambel bei der Festlegung der »Pflichten und Rechte aller Gläubigen « klar: »Unter allen Gläubigen besteht, und zwar aufgrund ihrer Wiedergeburt in Christus, eine wahre Gleichheit in ihrer Würde und Tätigkeit, kraft der alle je nach ihrer eigenen Stellung und Aufgabe am Aufbau des Leibes Christi mitwirken.« (CIC Can. 209)
Freilich kommt der »kirchlichen Autorität« die Aufgabe und die Vollmacht zu, »die Ausübung der Rechte, die den Gläubigen eigen sind, zu regeln« (CIC Can. 223 §2). Die »hierarchische Verfassung der Kirche« ist mit Teil II des CIC den Bestimmungen zum Volk Gottes zwar nachgeordnet, aber von ihr her werden die Machtverhältnisse in der Kirche festgelegt. Der CIC begründet sie über »die höchste Autorität der Kirche «, die sich in »Papst und Bischofskollegium« (Teil II, Sektion I, Kapitel I) manifestiert.
Hergeleitet wird diese Autorität über die Nachfolge der Apostel und die besondere Stellung des Papstes als »Nachfolger Petri« und »Stellvertreter Christi« (CIC Can. 330f.). Zugleich ist sie an eine echte Machtperspektive gekoppelt: an die »potestas« des Papstes (CIC Can. 333 § 1). Dieser Zusammenhang ist weder neutestamentlich selbstverständlich noch historisch unproblematisch. Die Entwicklung hierarchischer Autorität in der Kirche erfolgte umwegig und ist in Geschichten des Machtmissbrauchs verstrickt. [...]
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