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archivierte Ausgabe 3/2019
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HAT DIE BEICHTE NOCH ZUKUNFT? (2): PASTORAL OHNE DRUCK |
Wie kann man eine Praxis begründen, die es kaum noch gibt |
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Wenn buchstäblich ein Stein auf dem Herzen liegt wie hier der Stein auf den Beichtzetteln von Kindern, kann es befreiend sein, das Belastende in die Beichte zu bringen und das Sakrament der Versöhnung zu empfangen. Wichtig ist eine kindgerechte Hinführung.
Foto: KNA |
Zunächst ist auch von kirchenamtlicher Seite zuzugeben, dass die Beichtpraxis nicht selten zu Verwundungen und Verletzungen geführt hat, die aufgearbeitet werden müssen. Der bekannte Jesuitenpater Klaus Mertes, der Missbrauchsfälle in kirchlichen Einrichtungen aufgedeckt hat, macht auf Übergriffe aufmerksam, die die Spendung beziehungsweise den Empfang des Bußsakraments belastet haben und immer noch belasten können. Ein solcher Übergriff beginnt schon beim Drängen auf die Beichte. Statt von einer Einladung zum Empfang des Bußsakraments auszugehen, wird gelegentlich ein ungebührlicher Druck ausgeübt, der die Beichte nicht als ein befreiendes und frohmachendes Sakrament erfahren lässt. Besonders vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil ist ein solcher Druck vielfach aufgebaut worden, der nach dem Konzil nicht mehr aufrechterhalten werden konnte und die bis dahin gängige Beichtpraxis zusammenbrechen ließ.
Der von Pater Mertes festgestellte Übergriff steht in Spannung, wenn nicht sogar in einem Widerspruch zu den geltenden kirchlichen Rechtsbestimmungen, in denen nicht von einem Drängen zu einem möglichst häufigen Empfang des Bußsakraments gesprochen wird. Hier wird lediglich die Verpflichtung der Gläubigen herausgestellt, schwerwiegende Verfehlungen in der Einzelbeichte zu bekennen (vgl. Codex iuris canonici, canon 988 § 1). Außerdem wird den Gläubigen empfohlen, auch ihre lässlichen Sünden zu bekennen (vgl. CIC, c. 988 § 2). [...]
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