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archivierte Ausgabe 4/2019
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Hoffnungsort |
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HAT DIE BEICHTE NOCH ZUKUNFT? (3): DER SPENDER DES BUSSSAKRAMENTS |
Über die Fähigkeit, mit Wohlwollen und Sensibilität zuzuhören |
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Weg der Versöhnung: Papst Franziskus geht selbst immer wieder demonstrativ zur Beichte und so mit gutem Beispiel voran. Das ist die Voraussetzung dafür, auch selbst das Bußsakrament überzeugend spenden zu können.
Foto: KNA |
Spender des Bußsakraments ist nach katholischer Auffassung, die in Canon 965 des Kirchenrechts (CIC) ihren Niederschlag gefunden hat, allein der Priester. Dabei ist allerdings vor einem Missverständnis zu warnen. Sünden können, wie Canon 959 des Kirchenrechts betont, allein von Gott vergeben werden. Der Priester, der in der Beichte bußfertigen Gläubigen die Lossprechung von Sünden erteilt, handelt nicht aus sich selbst heraus, sondern als Beauftragter der Kirche, der über die geistliche Vollmacht verfügt, die Befreiung von Sünden zuzusagen. Um zu verhindern, dass dieses Handeln nicht in ein magisches Missverständnis abgleitet, ist im Bewusstsein zu halten, dass die kirchliche Vollmacht als Vollmacht, göttliches Heil zu vermitteln, dem Wirken des Heiligen Geistes untersteht. Sie ist nur unter der Anrufung des Heiligen Geistes im Gebet, der sogenannten Epiklese, wirksam.
Als glaubwürdig kann sich die Spendung des Bußsakraments durch den Priester nur dann erweisen, wenn er selbst regelmäßiger Empfänger dieses Sakraments ist. Nur wenn der Priester den Empfang des Sakraments selbst wertschätzt, kann er die Gläubigen zu einem regelmäßigen Empfang des Sakraments einladen. Unter dieser Rücksicht ist es wichtig, dass den Gläubigen in angemessener Weise Gelegenheit zum Empfang des Bußsakraments geboten wird.
Hiermit dürfte wohl unvereinbar sein, wenn zu hohe Hürden aufgebaut werden, die die Gläubigen vom Empfang des Bußsakraments fernhalten können. So ist es unangemessen, wenn eine persönliche Anmeldung im Pfarrhaus verlangt wird, statt zu regelmäßigen Zeiten ein Beichtangebot in der Kirche vorzusehen. Eine zu hohe Hürde wird auch aufgebaut, wenn die konkreten Lebensumstände der Menschen zu wenig berücksichtigt werden. Der Priester, der sakramentale Beichten von Gläubigen entgegennimmt, darf sich nicht damit zufriedengeben, wie Papst Franziskus betont, »gegenüber Menschen, die in ›irregulären‹ Situationen leben, nur moralische Gesetze anzuwenden, als seien es Steine oder Felsblöcke, die man auf das Leben der Menschen wirft«. [...]
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