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archivierte Ausgabe 40/2013
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»SACROSANCTUM CONCILIUM« – 50 JAHRE LITURGIEKONSTITUTION (1) |
Alle Gläubigen sind gemeinsam Träger des Gottesdienstes |
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Kinder um den Altar zu versammeln gehört heute zumindest in Familiengottesdiensten zur gängigen Praxis. Es unterstreicht, dass alle Gläubigen Träger des Gottesdienstes sind und deshalb auch »zu der vollen, bewussten und tätigen Teilnahme an den liturgischen Feiern geführt werden [sollen]«, wie das Konzil sagt.
Foto: KNA |
Gottesdienst in der Muttersprache, der Priester der Gemeinde zugewandt, das gemeinsam angestimmte Gloria, die Lektorin am Ambo, Laien als Kommunionhelfer, Friedensgruß – für viele Katholiken sind dies heute Selbstverständlichkeiten. Es ist allerdings erst 50 Jahre her, dass die Liturgiekonstitution »Sacrosanctum Concilium« als erstes Dokument des Zweiten Vatikanischen Konzils verabschiedet wurde und diese Neuerungen zuließ. Auf keinem anderen Gebiet war das von Papst Johannes XXIII. geforderte »Aggiornamento« so sichtbar und einschneidend wie in der Liturgie. Der Münchener Liturgiewissenschaftler Prof. Dr. Winfried Haunerland hat kürzlich bei einem Festakt der Deutschen Bischofskonferenz im Rahmen des Eucharistischen Kongresses in Köln die Errungenschaften der Liturgiereform und ihre »Vielfalt in der Einheit« gewürdigt. Wir dokumentieren seinen Vortrag in drei Teilen.
»In den Dingen, die den Glauben und das Allgemeinwohl nicht betreffen, wünscht die Kirche, nicht eine starre Einheitlichkeit der Form zur Pflicht zu machen, nicht einmal in ihrem Gottesdienst.« So erklärten die Väter des Zweiten Vatikanischen Konzils vor 50 Jahren in Artikel 37 der Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium (SC). Was heute geradezu selbstverständlich klingt, musste alle überraschen, die wie der Bonner Kirchenhistoriker Theodor Klauser die Zeit seit dem Konzil von Trient als eine »Periode der ehernen Einheitsliturgie« empfunden hatten. [...]
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