Katholisches Sonntagsblatt - Das Magazin der Diözese Rottenburg-Stuttgart Zwei Erwachsene und ein Kind lesen das Katholische Sonntagblatt
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Wie ist das mit der Vergebung?
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Hoffnungsort
WIE MENSCHLICH IST DIE KIRCHE? (3) Zölibat

Ganz frei für das Himmelreich?

Ganz frei für das Himmelreich?
Ohne Partnerschaft bleiben – frei für das Himmelreich. Das betrifft nicht nur den zölibatär lebenden Mann, sondern auch Frauen, die aus der Beziehung verbannt werden oder den Zölibat mittragen sollen.
Foto: cottonbro/pexels
Als Seelsorger steht Mann zwischen der Leidenschaft für die Begleitung von Menschen und starren Regeln, die bis heute – bei Priestern und unverheirateten oder verwitweten Diakonen – am Zölibat festhalten. Aus dem Mund von Bischöfen und Ausbildungsverantwortlichen kann sich dies so anhören: Wer dieses Ideal nicht leben kann, sei nicht berufen. So einfach ist das also? Eine Logik, die deshalb unmenschlich ist, weil sie entweder in die Doppelmoral oder in die Abspaltung führen kann.

In der Seelsorge kommt man in unterschiedliche Situationen, wo man das Leben oder Lebensabschnitte mit Menschen teilen und begleiten darf – ein wichtiger und schöner Auftrag. Manchmal sind es auch nur ein paar Momente, die dann in die Spendung eines Sakraments münden: Taufe oder Trauung. Bei Priestern und zölibatären Diakonen kann da ein tiefer Schmerz sein, Kinder zu taufen und kein eigenes im Arm halten zu dürfen, Menschen etwas Wichtiges für Partnerschaft und Familie mitzugeben, ohne eine eigene gründen zu dürfen.

Dieser Schmerz wird entweder von den Verantwortlichen des Systems übersehen, ist in der Berufung quasi »eingepreist«, oder wird zumindest billigend in Kauf genommen. Die Kollegen in der Geistlichenseelsorge und in diversen Häusern, in denen sich Geistliche erholen und wieder »zu sich« finden dürfen, wissen davon ein Lied zu singen.

Nicht selten erleben Geistliche nach Gesprächen, in denen es um das Wesen von Partnerschaft geht, die Zurückhaltung der Eheleute. Oft ist ihren Blicken anzusehen, was sie denken: »Jetzt spricht der Blinde von der Farbe«. Umso erstaunlicher sind dann die Reaktionen bei und nach der Hochzeitsfeier und der Ansprache. Erst neulich hörte sich das so an: »Ihre Predigt hat mich motiviert, neu zu überlegen, was wir uns vor ein paar Jahren versprochen haben, wo es uns gelingt oder nicht. Sie haben sehr realitätsnah Partnerschaft beschrieben, ohne zu verklären.« Und ja: Vor dem Weg ins Priesterseminar waren auch Beziehungen. »Der Blinde« hat wohl doch ein wenig Ahnung von »der Farbe«.

In der Begleitung von Menschen bedarf es der eigenen Lebenspraxis und -erfahrung, im Gelingen wie im Scheitern. Zusammenleben, Liebe, Erotik, Partnerschaft, Sexualität in seiner Unterschiedlichkeit ist wesentlicher Teil des Menschseins. Wenn Menschen als Abbild Gottes schöpfungstheologisch als »sehr gut« (Gen 1) befunden werden, bleibt es unmenschlich, wenn zum Beispiel im Ehevorbereitungsprotokoll festgehalten wird, dass die Ehe zunächst »in ihrer Natur nach auf Zeugung und Erziehung der Nachkommenschaft hingeordnet« ist.

Dabei wird geleugnet, dass Liebe Transzendenz und damit Spuren des Göttlichen selbst in sich trägt. Die vermeintliche Heiligkeit Geweihter wird als das edlere Lebensmodell betrachtet – wichtiger als die tiefe, transzendente Erfahrung ganzheitlicher Liebe. In diesem wesentlichen Gespür für den Ausgriff auf Transzendenz, wie es der Konzilsvater Karl Rahner beschrieb, liegt auch die Gefahr – für ein System, das sich nicht nur auf das Göttliche als Referenzpunkt bezieht, sondern dieses am liebsten kontrollieren mag.

Wer bestimmen kann, ob, wen und wozu eine Person lieben darf, hat Menschen in der Hand. Nicht nur den übrigens, der sich – mit dem Ziel einer Weihe – von einer Frau (oder einem Mann) aufgrund dieser Regel löst. Im Grunde fängt hier die Herabwürdigung der (meist) Frauen an: Dass Männer, die sich berufen fühlen, dazu verdammt sind, ihre Liebe aus genau diesem Grund zu verlassen. Der Mann ist – frei für das Himmelreich – gewollt; sie (oder er) wird verbannt. Diese Macht ist ungleich stärker als alle Macht auf der dienstrechtlichen und kirchenrechtlichen Ebene. [...]
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