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Hoffnungsort
Das Kirchenverständnis (6)

Profilierte Ökumene ist wichtiger als eine »Ökumene der Profile«

Profilierte Ökumene ist wichtiger als eine »Ökumene der Profile«
Der ökumenische Prozess darf sich nicht auf die Gesprächsebene beschränken, sondern muss sich vor allem auf die kirchliche Praxis konzentrieren, wie hier bei einem europaweiten Treffen geistlicher Gemeinschaften verschiedener Konfessionen in Stuttgart. Dadurch soll jene Einheit, die bereits gewachsen ist, sichtbar werden, und ein noch höheres Maß an Verbindlichkeit gewonnen werden.
Foto: arc/KNA
Die Verkündigung des Evangeliums ist die erste Aufgabe der Kirche und höchst aktuell. In einer Zeit, da gesellschaftliche Probleme allzu schnell einer wirtschaftlichen Perspektive unterworfen werden, die Würde eines Menschen nach seiner Leistung und seinem sozialen Status bemessen wird und der Einzelne unter einem immer stärkeren Rechtfertigungsdruck leidet, haben die Kirchen Gottes unbedingte Liebe, die jedem Menschen unabhängig von Erfolg, Leistung oder Ansehen gilt, zu verkünden. Ausdrücklich heißt es in der gemeinsamen offiziellen Feststellung, die der Erklärung zur Rechtfertigungslehre (1999) angefügt ist: »Lutheraner und Katholiken werden ihre Bemühungen ökumenisch fortsetzen, um in ihrem gemeinsamen Zeugnis die Rechtfertigungslehre in einer für den Menschen unserer Zeit relevanten Sprache auszulegen, unter Berücksichtigung der individuellen und der sozialen Anliegen unserer Zeit.«

Christen haben die frohe und befreiende Botschaft Jesu Christi zu verkünden, für das entsprechende Menschenbild entschieden einzustehen und darauf zu achten, dass ihre gesellschaftliche Bedeutsamkeit nicht auf den diakonischen Bereich enggeführt wird – christlicher Glaube ist mehr als eine bloße Praxis zur Lebensbewältigung. Unsere Kirchen können sich darin ermutigen und bestärken, dass sie etwas zu verkünden haben, was nur Gott dem Menschen zu sagen vermag. »Herr, zu wem sollen wir gehen? Du hast Worte des ewigen Lebens.« (Joh 6,68) Dieses befreiende Wort des Lebens verpflichtet die Kirchen mit einer Stimme zu sprechen und gemeinsam Zeugnis abzulegen. [...]
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